Ihre Steuerberatung in Berlin Karlshorst
Das Team der Steuerberatung Manteufel begrüsst Sie auf unserer (neuen) Homepage! Auf den folgenden Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über unsere aktuellen Leistungen. Wir denken Sie finden sich als Zielgruppe hier wieder und darüber hinaus bieten wir zahlreiche Infos unter den aktuellen News. Oder Sie nehmen einfach Kontakt mit unserem Büro in Karlshorst auf. Wir beraten sie gerne...
Die aktuellen News: |
Unser Trumpf:Steuerliche Behandlungvon Vereinen Wo finden sie uns?Unser Büro erreichen Sie bequemim Berliner Stadteil Karlshorst |
Rufen Sie einfach anTelefon: 030 50 96 82-6oder mailen sie uns: info@steuerberatung-manteufel.de |
Die Kanzlei Manteufel
Am 1. Juli 2000 wurde das Steuerbüro von Frau Karsta Manteufel gegründet. Seither konnten zahlreiche Privat- und Geschäftskunden gewonnen und in Wirtschafts- und Steuerfragen beraten werden.
Eine Spezialität des Steuerbüros ist die Beratung und Betreuung von Vereinen.
Seit 2007 befinden sich unsere Geschäftsräume in der Eginhardtstr. 22, 10318 Berlin-Karlshorst.
Mehr zur Kanzlei und über uns ....
Steuer-Termine
| Datum | Steuern |
|
10. Februar 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. Februar 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
|
15. Februar 2012 Zahlungs-Schonfrist: 20. Februar 2012 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
|
12. März 2012 Zahlungs-Schonfrist: 15. März 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
|
10. April 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. April 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
|
10. Mai 2012 Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
|
15. Mai 2012 Zahlungs-Schonfrist: 18. Mai 2012 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
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11. Juni 2012 Zahlungs-Schonfrist: 14. Juni 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
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10. Juli 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. Juli 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.
Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.
Alle Angaben ohne Gewähr
Steuer-Termine
| Datum | Steuern |
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10. Februar 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. Februar 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
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15. Februar 2012 Zahlungs-Schonfrist: 20. Februar 2012 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
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12. März 2012 Zahlungs-Schonfrist: 15. März 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
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10. April 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. April 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
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10. Mai 2012 Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
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15. Mai 2012 Zahlungs-Schonfrist: 18. Mai 2012 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
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11. Juni 2012 Zahlungs-Schonfrist: 14. Juni 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
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10. Juli 2012 Zahlungs-Schonfrist: 13. Juli 2012 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.
Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.
Alle Angaben ohne Gewähr